Stille Geburt
Wenn eine Geburt zum Verlust wird, brauchen die Eltern Hilfe … Denn eine solche Situation ist für alle Familienmitglieder schwierig zu bewältigen.
Stille Geburt – das ist kein Thema mit dem werdende Mütter, Väter, Geschwister oder Großeltern zu tun haben wollen. Und auch ich, als Journalistin und Mutter muss gestehen: Es fällt mir nicht leicht. Die Recherchen dazu führen mich von verzweifelten, tapferen, tieftraurigen, hoffnungsvollen, unglücklichen bis hin zu kämpferischen Schicksalen. Doch wie kann in dieser Ausnahmesituation geholfen werden?
Hilfe für die Eltern
Eine Fehl- oder Totgeburt ist für alle Betroffenen vermutlich eine der schlimmsten Erfahrungen. Wie soll man damit umgehen, wenn aus der Ankunft ein Abschied wird? Wie kann man „normal“ weiterleben, wenn das erwartete Familienmitglied viel zu früh stirbt? Zu all dem Schmerz kommt oft noch eine administrative und finanzielle Überforderung dazu.
Es gibt inzwischen bei einer stillen Geburt für Betroffene in vielen Krankenhäusern gleich vor Ort professionelle Hilfen. Am Beispiel St. Josef Krankenhaus in Wien wollen wir nun zeigen, wie man von Krankenhaus-Seite aus mit diesem sensiblen Thema umgeht, welche Hilfestellungen es gibt. Hier kommen jährlich rund 200 Kinder „still“ zur Welt.
Rituale helfen beim Abschied nehmen
Ein Team aus Hebammen, GynäkologInnen, Seelsorgerinnen und Klinischen Psychologinnen steht den Familien zur Seite. „Wir ermuntern die betroffenen Eltern zu Ritualen, die in schwierigen Situationen helfen können,“ heißt es im St. Josef Krankenhaus. Das kann bedeuten, dass Eltern z.B. ihrem toten Kind einen Namen geben, wenn gewünscht in Verbindung mit einer Segnungsfeier, oder es in Händen halten.
Im Krankenhaus hat man die Erfahrung gemacht, dass es für später oft besser ist, sein Kind gehalten zu haben. Manchen fällt diese Vorstellung zunächst schwer, doch im Laufe der Zeit wird diese Begegnung zu einem persönlichen „Schatz“.
Geschwisterkinder miteinbeziehen
In St. Josef rät man, das Kind zu begrüßen, es anzusehen und in den Arm zunehmen. Man gibt den Eltern dazu so viel Zeit, wie diese möchten. Auf Wunsch können auch Geschwisterkinder oder andere Angehörige das Baby kennen lernen.
Es wird sogar vom Team des St. Josef Krankenhauses empfohlen die anderen Kinder der betroffenen Familie mit einzubeziehen. Kinder haben einen natürlichen Umgang mit Geburt und Tod. Sie wünschen sich meist ihr kleines Geschwisterchen kennen zu lernen.
Es kann natürlich vorkommen, dass eine Frau ihr still Geborenes doch nicht ansehen möchte. Dann bietet man an, es zu beschreiben, Fotos oder einen Hand- und Fußabdruck zu machen, denn „Erinnerungen dieser Art erleichtern den Trauerprozess“.
Augenmerk wird auch auf die Nachbetreuung gelegt. Frauen können sich von einer Hebamme begleiten lassen. Nachgespräche mit Ärzten oder Hebammen können dabei helfen, die Situation besser einzuordnen.
Rechtliche Belange bei Stiller Geburt
Natürlich stellen sich auch andere Fragen: Bekomme ich eine Geburtsurkunde? Muss ich das Baby bestatten? Hier gilt es einige rechtliche Aspekte zu beachten. Ausschlaggebend ist das Gewicht des Babys bei der Geburt.
• Bei einem Gewicht unter 500 g spricht man – rein rechtlich – von einer Fehlgeburt. Damit gibt es keine Beurkundungs- und Bestattungspflicht.
• Ab einem Geburtsgewicht von 500 g wird die Geburt standesamtlich gemeldet und das Kind muss bestattet werden.
• Mutterschutz und Kündigungsschutz besteht im Falle einer Totgeburt.
Das St Josef Krankenhaus etwa hat am Hütteldorfer Friedhof eine eigene Grabstätte für still geborene Kinder. Die Möglichkeit der Beisetzung ist für die betroffenen Familienkostenlos – damit fällt zumindest die finanzielle Belastung weg.
Hilfreiche Links
Die Initiative “Stille Geburt” bietet Unterstützung für Mütter und Väter, Geschwisterkindern, Großeltern und nahen Angehörigen.
Infos vom Bundesministerium für Familien und Jugend.
Selbsthilfegruppe des Vereins „Regenbogen“
Fotos: ©pixabay
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