Sicherheit für Kinder beim Radfahren

Worauf es ankommt – alle Infos zum sicheren Radfahren

Wer es noch nicht getan hat: Jetzt ist die richtige Zeit, die Fahrräder wieder aus den Keller-Abteilen zu befreien und mit den Kindern in die Pedale zu treten. Denn mit wenig Aufwand tut man sich beim Radfahren Gutes: Kondition und Koordination werden an der frischen Luft trainiert und es macht obendrein Spaß. Damit das Vergnügen auch ungetrübt bleibt, sollte die Sicherheit für die Kleinen im Vordergrund stehen.

Radfahren

Auch bei kurzen Strecken gehört der Helm dazu.

Radhelm gehört zum Radfahren dazu

Für rund 5.000 Kinder endet hierzulande der Rad-Ausflug bedauerlicherweise in einem Spital. Jede dritte Verletzung wird zudem als schwer eingestuft. Die wichtigste Schutzmaßnahme ist daher: Bei JEDER Fahrt mit dem Rad einen Helm tragen, propagiert der Grazer Verein GROSSE SCHÜTZEN KLEINE. Helmtragen verringert das Risiko schwerer Kopfverletzung nämlich um satte 85 Prozent.

Der Radhelm ist also die wichtigste Schutzausrüstung. Was aber macht einen guten Radhelm aus? Wir haben nachgefragt:

Ein guter Fahrradhelm muss

  • optimal passen und darf nicht rutschen.
  • die Stirn, die Schläfen und den Hinterkopf schützen.
  • richtig aufgesetzt werden (Kinnriemen verläuft vor und hinter dem Ohr, Helm endet einen Daumen breit über den Augenbrauen, zwischen Kinnriemen und Kinn passt nur eine Fingerbreite).
  • nach einem Sturz ausgetauscht werden. Unsichtbare Haarrisse können die Schutzwirkung des Helms verringern.

 

Ältere Kinder stärker gefährdet

Wer glaubt junge Radfahr-Anfänger sind am gefährdetsten, der irrt. Interessanterweise steigt nämlich das Verletzungsrisiko mit zunehmendem Alter der Kinder. Liegt es bei den kleinen Kindern (bis sechs Jahre) bei 19 Prozent, so erhöht es sich bei den Sechs bis 14-Jährigen auf 28 Prozent und weiter auf 32  Prozent bei den über 14-Jährigen. Denn: „Je älter die Kinder sind, desto schneller sind sie mit dem Fahrrad unterwegs. Desto seltener tragen sie zudem einen Helm und desto größer ist deshalb die Gefahr, sich schwer zu verletzen“, so Univ.-Prof. Dr. Holger Till, Präsident von GROSSE SCHÜTZEN KLEINE und Vorstand der Grazer Universitätsklinik für Kinder- und Jugendchirurgie.

Ältere Kinder

Ältere Kinder haben ein höheres Verletzungsrisiko beim Radfahren.

Die sinkende Zahl an HelmträgerInnen in der Altersgruppe der über Zwölfjährigen geht mit einer deutlichen Zunahme schwerer Kopfverletzungen einher. Das Helmtragen ist zwar bis zum zwölften Geburtstag gesetzlich verpflichtend – doch was dann? Nach dem Ende der Helmtragepflicht setzt laut einer Studie nur mehr ein Drittel der Zwölf- bis 14-Jährigen einen Helm auf.

Was können wir für die Sicherheit tun?

Rund zwei Drittel der Kopfverletzungen bzw. 83 Prozent der schweren Kopfverletzungen betreffen Kinder und Jugendliche, die keinen Helm aufhatten. Till dazu: „Unsere Zahlen zeigen, dass die gesetzliche Altersgrenze, die mitten in der Pubertät liegt, überdacht werden sollte. Eine Anhebung auf zumindest 15 Jahre, wäre definitiv sinnvoll.“

 


Tipps für Radausfahrten mit Kindern vom Verein”GROSSE SCHÜTZEN KLEINE”

  • Immer und in jedem Alter (Vorbildfunktion der Erwachsenen!) einen Radhelm tragen!
  • Die richtige Beherrschung des Fahrrads mit dem Kind immer wieder üben.
  • Das Fahrrad im Frühjahr einem Sicherheitscheck unterziehen.
  • Das Radfahren auf Gehsteigen oder Gehwegen ist mit Fahrrädern mit einem Felgendurchmesser von mehr als 300mm (entspricht ca. 12 Zoll) verboten. Gibt es einen Radweg oder einen Geh- und Radweg, muss dieser von RadfahrerInnen auch benützt werden. Nebeneinanderfahren ist nur auf Radwegen, in Wohnstraßen und auf öffentlichen Straßen bei Trainingsfahrten mit Rennrädern erlaubt.
  • Die Geschwindigkeit dem persönlichen Fahrkönnen und den äußeren Bedingungen anpassen.
  • Auf Stützräder und dreirädrige Laufräder verzichten, da diese ein falsches Gleichgewichtsgefühl vermitteln.
  • Auch für Kinder, die im Fahrradanhänger mitfahren, besteht Helmpflicht. Gurte schützen das Kind bei einem Unfall. Man sollte darauf achten, dass Kinder nicht in die Fahrradspeichen greifen können. 

 

 

verkehrsregeln

Verkehrsregeln geraten nur zu schnell in Vergessenheit.

Auf der Straße dürfen Kinder, sofern sie die freiwillige Radfahrprüfung absolviert haben, ab zehn Jahren fahren, ansonsten erst ab zwölf. Doch Vorsicht: Die Selbsteinschätzung von Kindern, welche die Prüfung absolviert haben, ist nämlich in der Regel viel zu hoch. So können zwei von drei Kindern schon ein halbes Jahr nach der Prüfung die Rechtsregel nicht mehr richtig anwenden.

 

Alles rund ums Radfahren, auch ein Kapitel zum Thema Kind und Radfahren, findet Ihr im “Radgeber 2018“, dem Fahrradmagazin des ÖAMTC. Für den Download bitte HIER klicken!

 

 

Fotos: © pixabay