Augen schützen – besonders zu Silvester: Der unsachgemäße Umgang mit Feuerwerkskörpern ist eine große Gefahrenquelle für Augenverletzungen. Häufig sind Unbeteiligte, Kinder oder Jugendliche davon betroffen.

Es geht auch ohne …

Feuerwerke sind Teil unserer Silvestertradition, gehören aber in professionelle Hände. Weltweit kommt es derzeit erfreulicherweise zu einem Paradigmenwechsel. Aus Gründen des Umweltschutzes verzichten viele Menschen bereits darauf. Dadurch werden Feinstaubbelastung und giftige Emissionen reduziert. Außerdem freut das Haus,- und Wildtiere, die ganz besonders unter den lauten Krachern leiden.

Verzicht bei Privatfeiern

Die österreichischen AugenärztInnen und plädieren dafür, bei privaten Silvesterfeiern auf Feuerwerke zu verzichten. Das schont nämlich Umwelt, Nerven und Geldbörse gleichermaßen. „Denn niemand möchte die Silvesternacht in einer Notfallambulanz verbringen“, bringt es die ÖOG (Österreichische Ophthalmologische Gesellschaft) auf den Punkt.

Augen schützen

2017/18 gab es insgesamt 86 gemeldeten Unfällen aus den rund 25 österreichischen Augenabteilungen, fast die Hälfte davon in Wien. Im Jahr 2020/21 sank die Zahl der Augenverletzungen durch den pandemiebedingten Lockdown auf nur acht Fälle. Im Vorjahr stieg die Zahl der Augenverletzungen rund um Silvester dann wieder auf bundesweit 42 gemeldete Fälle an.

Alkohol und Verletzungsgefahr

In fast allen Fällen stellt das private, unsachgerechte Hantieren mit Feuerwerkskörpern eine vermeidbare Gefahrenquelle für Augenverletzungen dar. Kinder, Jugendliche oder Unbeteiligte sind häufig davon betroffen.
Neben der Gefahr einer Erblindung kann die unsachgemäße Verwendung von Feuerwerkskörpern auch Hörschäden oder andere schwerwiegende Verletzungen, beispielsweise an Händen und Gesicht verursachen. Gerade in ausgelassener Feierstimmung und wenn Alkohol im Spiel ist, passieren solche Unfälle durch unsachgemäße Verwendung.

Weitere Infos: Je nach Gefährlichkeit von Feuerwerkskörpern/Silvesterknallern gibt es unterschiedliche Altersbeschränkungen und gelten bestimmte Regelungen. Wer sich genauer darüber innformieren möchte, tut dies am besten auf der Seite von oesterreich.gv.at. Hier sind alle Kategorien, deren Eigenschaften, Altersfreigaben und Berechtigungen aufgeführt: bitte klicken!

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