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Blog - Aktuelle Neuigkeiten
16. Januar 2016-von Julie Stenzel-in (Schatzkammer), Baby, Kochen & Ernährung

Job und Stillen

Wie bekommt man Stillen und Beruf unter einen Hut? Gute Vorbereitung ist alles!

Auch Mütter, die rasch nach der Geburt in den Beruf zurückkehren wollen oder müssen, haben Möglichkeiten, ihr Baby zu stillen. Etwas Organisation ist dafür allerdings nötig.

„Stillen und Beruf ist möglich und mit der richtigen Vorbereitung gut organisierbar“, weiß DKKS Elisabeth Schwediauer, Still- und Laktationsberaterin IBCLC (International Board Certified Lactation Consultant) in der Landes-Frauen- und Kinderklinik Linz, „es gibt in Österreich eine gesetzliche Stillpausenregelung, die Arbeitnehmerinnen innerhalb von viereinhalb Stunden Arbeitszeit das Recht auf eine zusätzliche Pause von 45 Minuten zum Stillen bzw. zur Ernährung ihrer Kleinkinder einräumt.“

Elisabeth Schwedlauer: Wie können Berufstätige stillen?

Elisabeth Schwedlauer: Wie können Berufstätige stillen?

Bei einem Arbeitstag von acht oder mehr Stunden, können stillende Mütter zwei zusätzliche Pausen von 45 Minuten in Anspruch nehmen.

„Der Arbeitgeber ist zudem verpflichtet, den stillenden Arbeitnehmerinnen eine passende, ruhige Räumlichkeit zur Ernährung der Kinder bereitzustellen, in der gestillt oder Muttermilch abgepumpt werden kann“, sagt DKKS Schwediauer, „die Toilette ist diesbezüglich im übrigen nicht geeignet und muss auch nicht akzeptiert werden.“

Wenn es am Arbeitsplatz keine Einrichtung für die Kinderbetreuung gibt, wird ein Zeitraum von 90 Minuten zum Stillen außerhalb gewährt.

Absprachen treffen

Voraussetzung für einen reibungslosen und stressfreien Ablauf ist dabei eine gute Organisation und eine genaue Absprache mit allen Betroffenen.

  • „Suchen Sie sich rechtzeitig eine Hebamme oder Stillberaterin, die Sie in Ihrem Anliegen unterstützt und bei der Umsetzung Ihrer Entscheidung kompetent informieren und betreuen kann“, betont Schwediauer.
  • „Planen Sie gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber, der Familie oder anderen Betreuungspersonen die Rückkehr in den Beruf, das mögliche wöchentliche Arbeitspensum.
  • Überlegen Sie, ob längere Überbrückungszeiträume, beispielsweise in Form von Dienstreisen oder Urlaubsvertretungen anfallen könnten.“

Emotionale Herausforderung

Stillen ist zudem meist ein sehr intimer Vorgang zwischen Mutter und Kind – in fast allen Fällen ist daher ein rascher Wiedereinstieg neben der logistischen und betreuerischen Planung auch eine emotionale Herausforderung.

„Nicht selten dauert es einige Wochen und Monate, bis sich Mutter und Kind aufeinander eingestellt haben und das Stillen klappt“, weiß DKKS Elisabeth Schwediauer, „umso wichtiger ist es, dass die Mütter in ihrem Vorhaben gestärkt und in einer Krisensituation auf die Unterstützung von außen zählen können.“

Arbeitgeber einbeziehen

Die Stillpausenregelung beinhaltet bezahlte Arbeitsunterbrechungen und muss nicht von der stillenden Mutter durch verlängerte Arbeitszeiten wieder ausgeglichen werden.

Außerdem darf aufgrund der gewährten Stillzeit kein Verdienstausfall eintreten – diese Regelung gilt jedoch nur, wenn der Arbeitgeber rechtzeitig vor Wiedereintritt über die Stillabsicht informiert wurde.

Im Bestfall sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmerin gemeinsam einen optimalen Ablauf der Still- und Arbeitszeit erarbeiten.

 

Fotos: Pixabay.com

Schlagworte: Baby und Job, Ernährung Baby, Job, Stillen, Stillen Berufstätige Gesetze, Vereinbarkeit Stillen und Beruf
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