Entspannter Osterurlaub: Kindersicherheit im Auto

Vor kurzem gab es eine Änderung in puncto Kindersicherheit im Auto. Wir haben uns für Euch beim ÖAMTC umgehört und fassen hier das Wichtigste zu den geänderten Bestimmungen zusammen – und zwar fürs In- und Ausland, inklusive Expertentipps. 

Die Gurtsicherung im Auto ist nun für eine Körpergröße ab 135 cm ausreichend, so sagt es das Gesetz. Warum sich Experten aber trotzdem für eine Sitzerhöhung aussprechen hat gute Gründe. Zudem haben wir einen Blick über die Grenzen geworfen, denn schließlich rückt die Ferienzeit näher. In diesem Zusammenhang ist es schließlich immer gut zu wissen, wie die Regelungen bei Autofahrten mit Kindern bei unseren Nachbarn sind.

Kinder

Abweichenden Regelungen für die Kindersicherheit im Auto im Ausland: Anschnallen mit oder ohne Sitzerhöhung?

135 ist das neue 150

Ab sofort ist für Kinder ab einer Größe von 135 cm – statt bisher ab 150 cm – die Sicherung mit dem serienmäßigen Dreipunktgurt ausreichend. Die bisherige Ausnahmeregelung wird somit zum Standard”, weiß ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. “Wir empfehlen für einen optimalen Gurtverlauf trotzdem ein etabliertes Rückhaltesystem, also eine Sitzerhöhung, zu verwenden.” Kinder, die kleiner als 1,35 Meter sind, benötigen eine ihrem Gewicht und ihrer Größe entsprechende Rückhaltevorrichtung.

Bei Verstößen gegen die Kindersicherungsbestimmungen droht hierzulande neben einer Strafe bis 5.000 Euro auch eine Vormerkung im Führerscheinregister. Wie schaut es nun mit den Vorschriften bei einer Autofahrt über die Grenze aus? Im europäischen Ausland sind die Regeln etwas abweichend. “Fast alle Nachbarländer legen die Grenze für die alleinige Verwendung des Sicherheitsgurts bei 150 cm Körpergröße fest. Auch deswegen sollte man die betreffenden Kinder weiterhin mit einer Sitzerhöhung befördern”, empfiehlt Pronebner. Sie informiert uns über die Details zur Kindersicherung im Ausland:

Anschnallen plus Sitzerhöhung

Kindersicherheit geht vor: Experten empfehlen weiterhin eine Sitzerhöhung.

Für Autofahrten über die Grenze gilt:

  • Italien: Für Kinder unter neun Kilo ist eine rückwärts gerichteter Kindersitz vorgeschrieben. Kinder zwischen neun und 36 kg und kleiner als 150 cm benötigen einen in Gewicht und Größe entsprechenden Kindersitz. Ab 1. Juli 2019 müssen Kindersitze in Italien mit einem Alarm ausgestattet sein, der ein Vergessen von Kindern im Fahrzeug verhindern soll. Die Pflicht gilt nur für in Italien zugelassene Fahrzeuge. Und was ist mit einem Mietwagen? “Die Verantwortung für die richtige Ausstattung des Fahrzeuges trägt zwar der Vermieter, die Diskussion mit der Exekutive bleibt aber dem Touristen”, so die ÖAMTC-Juristin. “Daher ist es ratsam, vorab zu klären, ob das Fahrzeug ordnungsgemäß ausgestattet ist.”
  • Kroatien: Kinder bis 150 cm benötigen einen entsprechenden Kindersitz. Größere Kinder sind mit dem Sicherheitsgurt und einer Sitzerhöhung zu sichern. Kinder unter zwölf Jahren dürfen außerdem nicht mit aufs Motorrad.
  • Ungarn: “Kinder unter 150 cm müssen mit einem Kinderrückhaltesystem transportiert werden. Fährt ein Kind mit mindestens 135 cm auf der Rückbank mit, genügt – wie auch in Österreich – der Sicherheitsgurt”, sagt Pronebner.
  • Deutschland: Kinder unter zwölf Jahren und kleiner als 150 cm brauchen eine geeignete Rückhalteeinrichtung. Für Kinder ab drei Jahren genügt ausnahmsweise der “normale” Gurt, sofern die Sicherung eines dritten Kindes auf der Rückbank durch ein Kinderrückhaltesystem wegen der Sicherung anderer Kinder nicht möglich ist.
  • Tschechien: Kinder unter 36 kg und unter 150 cm benötigen einen dem Gewicht und der Größe entsprechenden Kindersitz.
  • Schweiz: In der Schweiz müssen Kinder – wie in Deutschland – bis zum Alter von zwölf Jahren oder einer Größe von 150 cm in einem entsprechenden Kindersitz befördert werden.
  • Frankreich: “Kinder bis zehn Jahre brauchen einen dem Gewicht und der Größe entsprechenden Kindersitz. Bei Missachtung der Sicherungspflicht fällt eine Strafe von 135 Euro an”, so die ÖAMTC-Juristin.
  • Slowenien: Für Kinder unter 150 cm ist eine dem Gewicht und der Größe entsprechender Kindersitz notwendig. Ein Verstoß gegen die Bestimmungen kostet 120 Euro.

 

Mehr über geeignete Kinderrückhaltesyteme könnt Ihr hier erfahren (bitte klicken).

 

 

Foto©: OEAMTC, pixabay.com, pexels.com

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